Anmelden & Partner werden

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Praxispartner der DHSH werden

Sie möchten mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung ein duales Studium anbieten und Kooperationspartner der DHSH werden? Dann wenden Sie sich gerne direkt telefonisch oder per E-Mail an unsere zuständigen Kollegen/-innen des jeweiligen Studienstandorts in Kiel, Lübeck oder Flensburg.

In einem persönlichen Gespräch können schnell die nötigen Voraussetzungen für eine Kooperation geklärt und alle offenen Fragen rund um das Duale Studium beantwortet werden.

Wir unterstützen Sie zudem bei der Suche nach geeigneten Bewerbern/-innen für Ihre offenen dualen Studienplätze, indem wir Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung samt Logo und einem/einer Ansprechpartner/in auf unserer Studienplatzbörse listen. Hier können wir auch direkt auf Ihre Karriereseite verlinken oder Ihre individuelle Stellenanzeige veröffentlichen. Dieses Angebot ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Aber auch für ausgelernte Mitarbeiter/-innen bietet ein duales Studium im Rahmen der Mitarbeiterentwicklung eine sehr spannende Möglichkeit.

Um Schüler/-innen auf das duale Studium in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung und an der DHSH aufmerksam zu machen, nehmen wir an zahlreichen Messen teil. Auf diesem Wege wird Ihr Bewerberkreis erweitert.

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Anmeldeformulare

Ihnen ist das duale Studium an der DHSH bereits bekannt und Sie möchten direkt eine Anmeldung vornehmen? Für die Anmeldung eines/einer Studenten/-in müssen Sie die folgenden Formulare ausfüllen und unseren Kollegen/-innen am gewünschten Studienstandort zusenden:

Für Betriebswirtschaftslehre, Angewandte Informatik und Wirtschaftsinformatik

  • 1 x Kooperationsrahmenvertrag   (sofern uns dieser nicht bereits vorliegt)
  • 1 x Anmeldeformular  (weiterhin sind dem eine beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis oder Nachweis der vollständigen Fachhochschulreife), ein tabellarischer Lebenslauf, ein neues mit Namen versehenes Passbild der/s Studierenden und ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung beizufügen bzw. nachzureichen)
  • 1x Kopie vom Studien- und Ausbildungsvertrag  (Hinweis: Bei Integration einer betrieblichen Ausbildung ist die zuständige Kammer über das Ausbildungsverhältnis in Kenntnis zu setzen)
  • Ausbildungsintegrierendes duales Studium (Studienvariante mit integrierter Ausbildung):
    1 x Exemplar der sachlichen und zeitlichen Gliederung der jeweiligen Berufsausbildung
    Sollte eine Berufsausbildung in das duale Studium integriert werden, benötigen wir NICHT den individuellen betrieblichen Ausbildungsplan – in diesem Fall reicht als Nachweis der betrieblichen Praxisphasen eine Kopie der sachlichen und zeitlichen Gliederung der gewählten Berufsausbildung aus. Die sachliche und zeitliche Gliederung ist jeweils über die für Sie zuständige Kammer erhältlich.
  • Praxisintegrierendes duales Studium (Studienvariante ohne integrierte Ausbildung):
    1 x Betrieblicher Ausbildungsplan  
    Sollte kein Ausbildungsberuf in das duale Studium integriert werden, benötigen wir einen individuellen betrieblichen Ausbildungsplan für den Nachweis der einzelnen betrieblichen Praxisphasen und der Verzahnung zwischen Theorie und Praxis.

Hier finden Sie den aktuellen Blockplan für die Theorie- und Praxisphasen.


Für Soziale Arbeit

  • 1 x Kooperationsrahmenvertrag   (sofern uns dieser nicht bereits vorliegt)
  • 1 x Anmeldeformular  Soziale Arbeit (weiterhin sind dem eine beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis oder Nachweis der vollständigen Fachhochschulreife), ein tabellarischer Lebenslauf, ein neues mit Namen versehenes Passbild der/s Studierenden und ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung beizufügen bzw. nachzureichen)
  • 1x Kopie vom Studien- und Ausbildungsvertrag Soziale Arbeit 
  • Anleitung-/Praxisplan: Der Anleitungs-/Praxisplan ist der individuelle Einsatzplan für die Praxisphasen der Studierenden. Dieser wird nach der Erarbeitung mit den Studierenden am Ende des zweiten Theoriesemesters eingereicht.
  • Sie erhalten alle fürs Studium relevanten Handreichungen wie z.B. zur Erstellung des Anleitungs-/Praxisplan oder zum Vorgehen bzgl. der notwendigen Beurteilungen nach der Anmeldung oder vorab auf Nachfrage.
  • Die Studierenden der Sozialen Arbeit benötigen eine qualifizierte, anleitende Person bei dem Praxispartner, die die folgenden Qualifikationen erfüllen muss:
    • Akademischer Abschluss im Bereich Soziale Arbeit/Sozialpädagogik oder in einer der Bezugswissenschaften von Sozialer Arbeit (z.B. Psychologie)
    • Zweijährige, einschlägige Berufserfahrung

Zu Beginn jeder Praxisphase besteht für Anleiter*innen die Möglichkeit, an einem digitalen Treffen teilzunehmen. Hierbei wird ein Raum geschaffen, in dem Anleiter*innen sowohl über aktuelle Fragen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Anleitung von Studierenden als auch über allgemeine Fachthemen diskutieren können. Dieses Angebot dient dazu, einen konstruktiven Austausch zu fördern und eine unterstützende Plattform für einen gelingenden Theorie-Praxis-Transfer zu bieten. Zudem bieten wir jährlich zwei Fachtage für die Anleiter*innen an.

Möchten sich Ihre Studierenden Leistungen aus vorherigen Ausbildungen/Studiengänge anrechnen lassen, dürfen diese sich nach der Anmeldung an der DHSH gern bei unserem Prüfungsamt melden.