Begrüßungsgeschenk

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Sichere dir jetzt dein Begrüßungsgeschenk!

Studierende, die sich während ihrer Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Studienort melden, haben die Möglichkeit, sich ein einmaliges Begrüßungsgeschenk abzuholen.

Du studierst in Kiel oder Lübeck? Dann hole dir 100 Euro Begrüßungsgeld. Du studierst in Flensburg? Dann hole dir ein Gutscheinheft mit vielen attraktiven Angeboten z. B. im Bereich Kultur und Sport.

Wenn du dein Begrüßungsgeschenk beantragen willst, solltest du folgende Dinge beachten:

In Kiel gilt: Du musst durchgehend bis zum folgenden 31. März mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung in Kiel gemeldet bleiben. Dies versicherst du schriftlich bei der Antragstellung.

In Lübeck gilt: Du musst mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in Lübeck gemeldet sein. Deinen Antrag für das Begrüßungsgeld kannst du ganz unkompliziert per Post oder E-Mail einreichen.

Achtung: Werden die Fristen nicht eingehalten, können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.

In Flensburg gelten keine besonderen Bedingungen oder Fristen, die du einhalten musst. Die Gutscheinhefte werden dort jährlich im September rausgegeben.

Genaue Infos zu deiner Stadt bekommst du hier: Lübeck, Kiel, Flensburg