Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen mit dem Coronavirus das Landeskabinett des Landes Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 10. März 2020 Regelungen für Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer beschlossen hat, die auch für unsere Hochschule gelten.
Ab sofort gelten folgende Anweisungen für diese Personengruppe:
Ab sofort dürfen Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet / besonders betroffenen Gebiet folgende Einrichtungen nicht betreten:
- Einrichtungen nach § 33 Nr. 1 bis 4 IfSG
- Kindertageseinrichtungen
- Kinderhorte
- erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen
- Schulen
- Heime, in denen überwiegende minderjährige Personen betreut werden
- sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe),
- Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG
- Krankenhäuser,
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- Entbindungseinrichtungen und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind;
- ausgenommen von dem Betretungsverbot sind behandlungsbedürftige Personen
- Pflegeeinrichtungen und
- Berufsschulen und Hochschulen.
Ausreichend ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.
Weitergehende Informationen finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/I/200129_Grippe_Coronavirus.html
Bitte beachten Sie auch die an verschiedenen Stellen kommunizierten Hygieneempfehlungen. Nähere Informationen sind unter www.infektionsschutz.de einzusehen.